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   BGH, 20.03.1984 - VI ZR 78/83   

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BGH, 20.03.1984 - VI ZR 78/83 (https://dejure.org/1984,1991)
BGH, Entscheidung vom 20.03.1984 - VI ZR 78/83 (https://dejure.org/1984,1991)
BGH, Entscheidung vom 20. März 1984 - VI ZR 78/83 (https://dejure.org/1984,1991)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klage einer Krankenkasse gegen den Haftpflichtversicherer auf Ersatz ihrer Aufwendungen für den arbeitslosen Unfallgeschädigten aus übergegangenem Recht - Anspruch des Geschädigten auf Schadensersatz als Voraussetzung des Anspruchs auf Krankenversicherung - Schaden des ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249; BGB § 842; BGB § 843; AFG § 100; AFG § 111; AFG § 118; AFG § 134; AFG § 136; AFG § 151; AFG § 158; RVO § 583; RVO § 640; RVO § 1278; RVO § 1542

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AFG §§ 100, 134; BGB § 842, § 843; RVO § 1542
    Ersatzpflichtiger Erwerbsschaden eines Arbeitslosen

Papierfundstellen

  • VersR 1984, 862
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 05.05.1970 - VI ZR 212/68

    Begriff des Schadens durch Wegfall der Arbeitskraft im haftungsrechtlichen Sinne

    Auszug aus BGH, 20.03.1984 - VI ZR 78/83
    Dabei kommt allerdings nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats der Arbeitskraft als solcher kein Vermögenswert zu; ihr Wegfall allein stellt deshalb auch bei "normativer" Betrachtung keinen Schaden im haftungsrechtlichen Sinne dar (Senatsurteile BGHZ 54, 45, 49 ff mit Anm. Weber LM § 249 (A) BGB Nr. 26 und vom 26. Oktober 1976 - VI ZR 216/75 - VersR 1977, 130, 131 m.w. Nachw.).

    Aus diesem Grunde entsteht demjenigen, der nur von seinem Vermögen oder seiner Rente lebt, arbeitsunwillig oder arbeitslos ist, ohne Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe beanspruchen zu können, allein durch den Verlust seiner Arbeitsfähigkeit noch kein ersatzpflichtiger Schaden (BGHZ 54, 45, 52).

    Die Ersatzpflicht greift jedoch ein, wenn durch die Beeinträchtigung der Arbeitskraft des Verletzten in dessen Vermögen ein konkreter Schaden entstanden ist (Senatsurteile BGHZ 54, 45, 50 und vom 7. Dezember 1976 - VI ZR 7/75 - VersR 1977, 282 m.w. Nachw.).

  • BGH, 20.11.1980 - III ZR 122/79

    Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung als anderweitige

    Auszug aus BGH, 20.03.1984 - VI ZR 78/83
    Der Schädiger soll also nicht freigestellt werden, wenn er ohne das Bestehen der Sozialversicherung dem Geschädigten Ersatz zu leisten gehabt hätte (BGHZ 79, 26, 33 f) [BGH 20.11.1980 - III ZR 122/79].

    Daß dem Krankengeld eine sogenannte Lohnersatzfunktion zukommt, weil es ebenso wie der Arbeitslohn den Lebensunterhalt des Versicherten dient, ist in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. Senatsurteile vom 11. Mai 1976 = a.a.O. und vom 3. Mai 1977 - VI ZR 235/75 - VersR 1977, 768, 770; s. auch BGHZ 79, 26, 32) [BGH 20.11.1980 - III ZR 122/79].

  • BGH, 04.07.1978 - VI ZR 11/77

    Ansprüche einer Berufsgenossenschaft auf Erstattung der Kinderzulage in Höhe des

    Auszug aus BGH, 20.03.1984 - VI ZR 78/83
    So hat der erkennende Senat bei der unfallbedingten Schmälerung des Altersruhegeldes durch eine seine Funktion mitübernehmende Unfallrente in Höhe des gemäß § 1278 RVO ruhenden Teils der Altersrente einen ersatzpflichtigen Schaden des Rentenberechtigten ebenso verneint (Urteil vom 26. Oktober 1976 = aaO) wie beim Zusammentreffen einer (niedrigeren) Waisenrente aus der Angestelltenversicherung mit einer (höheren) Waisenrente aus der Rentenversicherung der Arbeiter für die gemäß § 57 Abs. 2 AVG ruhende niedrigere Rente (BGHZ 54, 377); gleiches gilt bei der Ablösung des Kindergeldanspruchs nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 BKGG durch einen Anspruch auf gleichhohe Kinderzulagen aus der gesetzlichen Unfallversicherung gemäß § 583 Abs. 2 RVO (Urteil vom 4. Juli 1978 - VI ZR 11/77 = VersR 1978, 861) oder auf entsprechende Kinderzuschüsse zur Berufsunfähigkeitsrente nach § 1262 RVO (Urteil vom 19. Oktober 1982 = aaO).

    Schadensrechtlich bedeutet dies hier, daß die zur Arbeitsunfähigkeit des B. führende Körperverletzung durch den Verkehrsunfall und der hierdurch eingetretene Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosenhilfe zu einer Minderung des Vermögens des B. und damit zu einem konkreten Schaden geführt hat, der vom Schädiger haftungsrechtlich zu verantworten ist (vgl. bereits Senatsurteil vom 4. Juli 1978 - a.a.O. unter II 3).

  • BGH, 29.11.1977 - VI ZR 222/74

    Quotenvorrecht des Sozialversicherungsträgers

    Auszug aus BGH, 20.03.1984 - VI ZR 78/83
    Zum einen sind die an den Zahlungen beteiligten sozialen Leistungsträger (Bundesanstalt für Arbeit im Auftrag des Bundes und Krankenkasse) im Verhältnis zum Schädiger nicht als Einheit anzusehen; zum anderen ist es für den Rechtsübergang auf den SVT nach § 1542 RVO aber auch nicht erforderlich, daß diesem eine unfallbedingte Mehrbelastung entsteht (vgl. Senatsurteil BGHZ 70, 67, 68 f).
  • BGH, 23.09.1965 - II ZR 144/63

    Klage gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung auf Versicherungsschutz; Ausschluss

    Auszug aus BGH, 20.03.1984 - VI ZR 78/83
    Daß der Anspruch auf Arbeitslosenhilfe nicht allein von der Vermittlungsfähigkeit (Verfügbarkeit) des Arbeitslosen abhängt, sondern zusätzlich dessen Bedürftigkeit voraussetzt, macht trotz des dahinterstehenden Gedankens der Fürsorge (BGH, Urteil vom 23. September 1965 - II ZR 144/63 - VersR 1965, 1167, 1168) die Arbeitslosenhilfe nicht zu einer Leistung der Sozialhilfe, da sie ebenso wie das Arbeitslosengeld an die Eingliederung des Anspruchsberechtigten in das Arbeitsleben anknüpft, deshalb ebenfalls nach dem Arbeitsentgelt bemessen wird und keine Bedürftigkeit im Sinne der Sozialhilfevorschriften voraussetzt (Eckert in GK - AFG, Vor §§ 100-102 Rdn. 4; s. auch BSG FVES 29, 35, 37).
  • BGH, 11.05.1976 - VI ZR 51/74

    Gesetzlicher Forderungsübergang bei freiwilliger Weiterversicherung in einer

    Auszug aus BGH, 20.03.1984 - VI ZR 78/83
    Die Vorschrift des § 1542 RVO soll verhindern, daß dem Haftpflichtigen im wirtschaftlichen Ergebnis die Last des von ihm zu verantwortenden Schadens abgenommen und auf den Träger der Sozialversicherung endgültig verlagert wird (Senatsurteil vom 11. Mai 1976 - VI ZR 51/74 - VersR 1976, 756, 757 m. w. Nachw.).
  • BGH, 03.05.1977 - VI ZR 235/75

    Gesetzlicher Forderungsübergang bei Zahlung von Krankengeld; DM 20000

    Auszug aus BGH, 20.03.1984 - VI ZR 78/83
    Daß dem Krankengeld eine sogenannte Lohnersatzfunktion zukommt, weil es ebenso wie der Arbeitslohn den Lebensunterhalt des Versicherten dient, ist in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. Senatsurteile vom 11. Mai 1976 = a.a.O. und vom 3. Mai 1977 - VI ZR 235/75 - VersR 1977, 768, 770; s. auch BGHZ 79, 26, 32) [BGH 20.11.1980 - III ZR 122/79].
  • BGH, 04.05.1982 - VI ZR 175/80

    Ersatzfähigkeit der Kosten einer beruflichen Umschulung bei anderenfalls

    Auszug aus BGH, 20.03.1984 - VI ZR 78/83
    Die Vorschrift des § 1542 RVO begründet für den Ersatzpflichtigen keine erweiterte Einstandspflicht für die Belastungen des SVT durch dessen vom Gesetz angeordnete Leistungsverpflichtungen, sondern verhindert nur, daß solche Leistungen im Ergebnis dem Schädiger zugute kommen (vgl. Senatsurteile vom 4. Mai 1982 - VI ZR 175/80 = VersR 1982, 767, 768 und vom 19. Oktober 1982 - VI ZR 238/80 = VersR 1983, 52, 53).
  • BSG, 17.09.1964 - 7 RAr 24/63

    Erlöschen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld durch Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BGH, 20.03.1984 - VI ZR 78/83
    Die Anordnung des Ruhens hat deshalb in solchen Fällen nicht den Zweck, den Doppelbezug zweier nebeneinander gewährter Sozialleistungen zu verhindern, sondern die Bedeutung, den Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung nach dem Ende des Krankengeldbezuges wieder aufleben zu lassen, ohne daß es erneut einer Meldung, eines Antrags und einer Bewilligung bedarf (BSGE 21, 286, 287).
  • BVerfG, 15.06.1971 - 1 BvR 88/69

    Verfassungsmäßigkeit des Ruhens eines Anspruchs auf Altersruhegeld bei Erhalt von

    Auszug aus BGH, 20.03.1984 - VI ZR 78/83
    Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe treten - so gesehen - an die Stelle des Arbeitsverdienstes; ihnen kommt in diesem Sinne eine "Lohnersatzfunktion" zu (vgl. BSGE 26, 293, 295; Eckert in GK-AFG, Vor §§ 100 - 102 Rdn. 4, 15; Schmidt ebenda § 134 Rdn. 4; Schönefelder/Kranz/Wanka, AFG Vorbem. § 134 Rdn. 1 S. 227; Hj. Wussow WI 1981, 206 und 1982, 148; Bieringer VersR 1983, 516, 519; s. auch BT-Drucks. 8/4022 S. 89 f und BVerfGE 31, 185, 193 zu B III).
  • BGH, 27.10.1970 - VI ZR 47/69

    Unterhaltsschaden des nichtehelichen Kindes

  • BGH, 26.10.1976 - VI ZR 216/75

    Rentenversicherung - Unfallrente - Unfallschaden - Regreß

  • BGH, 19.10.1982 - VI ZR 238/80

    Rückgriff des Sozialversicherungsträgers wegen eines dem Verletzten zu

  • BGH, 07.12.1976 - VI ZR 7/75

    Umfang der Hemmung der Verjährung

  • BVerfG, 11.03.1980 - 1 BvL 20/76

    Zur Verfassungsmäßigkeit von AFG Paragraph 168 Abs 1 S 1 - Zusammentreffen von

  • BSG, 31.05.1967 - 12 RJ 406/62

    Unterhalt der geschiedenen Frau - Unterhaltsbemessung - Leistungen der

  • BGH, 05.05.1986 - II ZR 102/86

    Verschulden an der Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision - Gewährung

    Verzögerungen der Briefbeförderung und Zustellung sind dem Bürger nicht zuzurechnen (BVerfGE 62, 221, 337; BGH, Beschluß vom 18. Januar 1984 - IVb ZB 112/83, VersR 1984, 862).
  • LG Fulda, 09.10.1986 - 2 O 98/86

    Schadensersatz wegen positiver Vertragsverletzung (pVV); Pflichtverletzung im

    Demzufolge hat der BGH inzwischen mehrfach entschieden, daß Versäumnisse bei der Briefbeförderung dem Bürger nicht zuzurechnen sind (BGH, VersR 1986, 966; 1984, 862; 1981, 1160).
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